Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von Pflegefachkräften auf ärztliche Anordnung im häuslichen Umfeld durchgeführt werden, um Krankheiten zu heilen, zu lindern oder deren Verschlechterung zu verhindern.
Sie gehört zur häuslichen Krankenpflege (SGB V) und wird von der Krankenkasse bezahlt, unabhängig von der Einstufung des Pflegegrads.
Dazu gehören alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits– und Altenpflege durchgeführt werden sollen wie z.B.
- Verabreichen von Injektionen (z.B. Insulin oder Thromboseprophylaxe)
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Stellung von Medikamenten und Vorbereitung der Medikamentengabe
- Dekubitus Behandlung
- Messung von Vitalwerten, Blutzucker sowie Gewichtskontrolle
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Anlegen von Kompressionsverbänden
- Stomaversorgung
